Das KRPatentrecht kennt das Einspruchsverfahren nicht. Während des Prüfungsverfahrens können Einwendungen Dritter eingereicht werden. Diese Einwendungen können sich auf Dokumente stützen, welche die Neuheit, erfinderische Tätigkeit sowie Ausführbahrkeit der Anmeldung in Zweifel ziehen. Der Einwender ist nicht Partei des Verfahrens.
Partei: betroffene Partei
Frist: keine, ab Erteilungsdatum des Patents möglich
Gründe: fehlende Neuheit, erfinderische Tätigkeit
Beweismittel: Dokumente, mündliche Verhandlung
Behörde:
KIPO ermöglicht eine Fallbesprechung mit dem Prüfer vor Beginn des Prüfungsverfahrens:
Der Anmelder muss einen Antrag auf beschleunigtes Verfahren stellen. Die Anmeldung muss gemäss KIPO Prüfungsvorschriften einen hohen Grad an Komplexität aufweisen.
Innerhalb von 14 Tagen nach der Zustimmung von KIPO zum Antrag auf beschleunigtes Verfahren muss der Anmelder Antrag auf vorläufige Prüfung (preliminary Examination) stellen und 3 Terminvorschläge für die Fallbesprechung machen.
Änderungen im Prüfungsverfahren: Wenn der Anmelder mindestens 1 Monat vor Ablauf der Frist zur Beantwortung eines Prüfbescheids eine Änderung einreicht, kann er einen Antrag auf eine Besprechung mit dem Prüfer stellen, um die Änderung mit dem Prüfer zu diskutieren.