Patente CH

Einspruch (opposition)

Partei: jeder

Frist: innerhalb von 9 Monaten nach Erteilung des Patents

Gründe: Erfindung betrifft den menschlichen Körper oder seine Bestandteile, eine natürlich vorkommende Gensequenz, Erfindung verletzt die Menschenwürde oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten

Beweismittel: Dokumente

Behörde: IGE (1. Instanz)

Bundesverwaltungsgericht (2. Instanz)

 

Nichtigkeitsklage (Invalidity trial)

Partei: betroffene Partei

Frist: keine, ab Erteilungsdatum des Patents möglich

Gründe: fehlende Neuheit, erfinderische Tätigkeit, Ausführbarkeit, Erweiterung des Schutzumfangs, fehlende Berechtigung

Beweismittel: Dokumente, mündliche Verhandlung

Behörde: Bundespatentgericht